Der Kirchengemeinderat – kurz KGR – ist das zentrale Leitungsgremium der Gemeinde. Die Mitglieder des Kirchengemeinderates tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Ihre Aufgaben sind daher sehr vielfältig:
Der Kirchengemeinderat:
- verantwortet die Gestaltung von kulturellen und sozialen Projekten und weiteren Veranstaltungen aller Art
- kümmert sich um diakonische und stadtteilbezogene Arbeitsbereiche
- fördert die kulturellen, sozialen und ökumenische Beziehungen im Stadtteil und darüber hinaus
- vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit
- ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen
- verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung
- wirkt bei der Besetzung von Personalstellen in der Gemeinde mit und trägt die Personalverantwortung
Weil die Aufgaben so vielfältig sind, ist es gut, wenn sich sehr verschiedene Menschen im Kirchengemeinderat engagieren. Dort sitzt ein Handwerker neben einer Prädikantin, eine Pädagogin neben einem Kaufmann, der Rentner neben einer jungen Pfadfinderin. Sie alle bringen ihr Engagement und ihre Kompetenzen ein, damit die Aufgaben gemeinsam bewältigt werden können und die Gemeinde lebendig bleibt.